Bitte beachten Sie!
Zu den Zeiten, an denen der Hubboden auf 1,35 m oder höher gefahren ist (z. B. bei Kursangeboten), erfordern die Sicherheitsvorschriften, dass eine Nichtschwimmerleine quer eingezogen wird. Bei der Nichtschwimmerausbildung der Schulen ist es möglich, dass der Hubboden bei Bedarf auf 0,90 m gefahren wird (täglich von 8 – 14:30 Uhr).